Grundsätzlich sind neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Beginn Ihrer Tätigkeit mit den allgemeinen Aufgaben im Arbeitsschutz Ihres Unternehmens vertraut zu machen.
Auch bei Einführung neuer Arbeitsmethoden oder - verfahren ist meist eine spezielle Unterweisung erforderlich. Diese gilt auch bei Einführung neuer Stoffe.
Gerne übernehmen wir für Sie Erst- und wiederkehrende Unterweisungen, sowohl in der Durchführung, als auch der dokumentierten Nachweisführung und Terminüberwachung.